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goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur
erarbeitet
von den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund und dem
Deutschen Naturschutzring
1.
Sensible Bereiche
Meiden Sie das Einfahren in Roehrichtbestaende, Schilfguertel, Ufergehoelze
und in alle sonstigen dicht und unuebersichtlich bewachsenen Uferpartien.
Meiden Sie darueber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbaenke (Rast- und Aufenthaltsplatz
von Voegeln) und Ufergehoelze. Meiden Sie auch seichte Gewaesser (Laichgebiete),
insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2.
Abstand halten
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Roehrichtbestaenden, Schilfguerteln
und anderen unuebersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehoelzen
- auf breiten Fluessen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen
ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser, wenn moeglich
mehr als 100 Meter.
3.
Naturschutzgebiete
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften.
Haeufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjaehrig, zumindest zeitweilig,
voellig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen moeglich. Wildwasserfahrer
duerfen unter keinen Umstaenden das Flussbett veraendern, etwa durch Ausraeumen
stoerender Felsbrocken.
4.
Feuchtgebiete
Nehmen Sie in „Feuchtgebieten internationaler Bedeutung“ bei
der Ausuebung von Wassersport besondere Ruecksicht. Diese Gebiete dienen
als Lebensstaette seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders
schutzwuerdig.
5.
Starten und Anladen
Benutzen Sie beim Landen die dafuer vorgesehenen Plaetze oder solche Stellen,
an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
6.
Lebensraeume
Naehern Sie sich auch von Land her nicht Schilfguerteln und der sonstigen
dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Voegeln, Fischen,
Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefaehrden.
7.
Im Watt
Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbaenke an, um die Tiere nicht
zu stoeren oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand
zu Seehundliegeplaetzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie hier auf jeden
Fall in der Naehe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer
Fahrstufe.
8.
Beobachtung
Beobachten und fotografieren Sie Tiere moeglichst nur aus der Ferne.
9.
Sauberes Wasser
Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfaelle gehoeren nicht ins Wasser,
insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfaelle muessen
genauso wie Altoele in bestehenden Sammelstellen der Haefen abgegeben werden.
Benutzen Sie in Haefen selbst ausschliesslich die sanitaeren Anlagen an
Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnoetig
laufen, um die Umwelt nicht zusaetzlich durch Laerm und Abgase zu belasten.
10.
Information
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren
Fahrten ueber die fuer Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen
Sie dafuer, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten
gegenueber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte
Wassersportler weitergegeben werden. |